Allgemeine Geschäftsbedingungen.

I. Teilnahmebedingungen Schulungen für Betriebs- und Personalräte und Schwerbehinderten-Vertretungen
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Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind grundsätzlich alle Betriebs- und Personalräte. Die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft ist keine Teilnahmevoraussetzung.

Teilnahmevoraussetzung

Voraussetzung zur Teilnahme sowie der Freistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber ist die sog. „Erforderlichkeit“ (§§ 37.6 BetrVG, 46.6 BPersVG, 48.4 HmbPersVG bzw. SGB IX / 179,4) sowie ein ordnungsgemäßer Beschluss des Betriebs- bzw. Personalrates, der durch die Unterschrift der/des Vorsitzenden auf dem Anmeldeformular zu bestätigen ist. Außerdem muß der Arbeitgeber rechtzeitig informiert werden.

Kostenübernahme

Bei Vorliegen der vorgenannten Voraussetzungen hat der Arbeitgeber alle Kosten zu tragen, die im Zusammenhang mit dem jeweiligen Seminar entstehen (insbesondere Seminarkosten, Unterkunft und Verpflegung, individuelle Reisekosten).

Träger des Kostenübernahme- bzw. Freistellungsanspruches gegenüber dem Arbeitgeber ist der Betriebs- /Personalrat. Voraussetzung für die Kostenübernahme durch den Arbeitgeber ist daher eine einzelfallbezogene Prüfung der „Erforderlichkeit“ (siehe oben) durch den Betriebsrat im Rahmen der Beschlussfassung zur Seminarteilnahme. Diese Prüfung muss die gegebenen betrieblichen Bedingungen berücksichtigen. Eine generelle Prüfung hinsichtlich der einzelfallbezogenen „Erforderlichkeit“ durch den Veranstalter erfolgt nicht.
Im Zweifelsfall empfehlen wir dringend eine rechtzeitige Rücksprache.

Der Schulungsvertrag

Der Schulungsvertrag wird zwischen dem Veranstalter und dem/der Teilnehmer/in geschlossen. Für jede/n Teilnehmer/in ist eine schriftliche Anmeldung erforderlich. Der Schulungsvertrag entsteht durch Bestätigung der Anmeldung durch den Veranstalter. Bei betriebsbezogenen Seminaren können abweichende Bedingungen vereinbart werden.

Zahlungsmodalitäten

Zahlungen bitte erst nach Erhalt der Rechnung tätigen.

Rücktritt

Bei Absagen bis 6 Wochen vor Seminarbeginn berechnet der Veranstalter eine Bearbeitungsgebühr von Euro 50,00. Bei späteren Abmeldungen behalten wir uns vor, die uns entstehenden Kosten in Rechnung zu stellen. Bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung bzw. sehr kurzfristiger Absage (bis 10 Tage vor Seminarbeginn) berechnen wir grundsätzlich die gesamte Teilnahmegebühr.

Seminarabsagen

Der Veranstalter behält sich grundsätzlich vor, Seminare auch kurzfristig wegen Erkrankung oder Verhinderung des/der Referenten/in oder anderer unvorhergesehener Ereignisse, die die Durchführung der Veranstaltung unmöglich machen, ggf. auch telefonisch abzusagen. Bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden dann in voller Höhe zurückgezahlt.

Anreise: Beginn und Ende des Seminars

Alle Seminare setzen eine eigene Anreise voraus. Hinweise zur Anfahrt sind in den Seminarunterlagen enthalten. Seminarbeginn ist der Beginn der Schulung. Ende der Schulung das offizielle Ende am Seminarort.

Datenschutz

Arbeit und Leben Bildungswerk GmbH versichert, dass die automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten den gesetzlichen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetztes (BDSG) bzw. des Hamburgischen Datenschutzgesetzes (HmbDSG) entspricht.

Der/die Teilnehmende ist einverstanden, dass personenbezogene Daten für Zwecke der Abwicklung der Bildungsmaßnahme und für spätere Informationen durch den Bildungsträger Arbeit und Leben Bildungswerk erfasst werden. Sollten Teilnehmende später keine weiteren Informationen von Arbeit und Leben Bildungswerk wünschen, dann kann das jederzeit formlos über office@arbeitundleben-bildungswerk.de mitgeteilt werden.

Arbeit und Leben Bildungswerk verpflichtet sich, keine persönlichen Daten an Dritte weiterzugeben und die erfassten Daten ausschließlich zu Zwecken der Vermittlungsleistung und zum Informationsaustausch mit den jeweiligen Zuwendungsgebern, Kooperations- und Vertragspartnern etc. zu verwenden.

Hamburg, im Mai 2022