Teilnahmebedingungen:

Internationale Lernaufenthalte für Bildungspersonal (Erwachsenenbildung)

1. Anmeldungen

Anmeldungen erfolgen ausschließlich über das dafür vorgesehene online-gestellte Anmeldeformular inklusive der obligatorisch anzufügenden Dokumente.

2. Förderung der Aus- und Weiterbildung durch öffentliche Mittel

Arbeit und Leben Bildungswerk wirbt für die angebotenen Bildungsmaßnahmen im Ausland öffentliche Fördermittel (Stipendien) für die Teilnehmenden ein. Diese Stipendien berechnen sich nach Pauschalsätzen und decken nicht die gesamten Kosten des Auslandsaufenthaltes.

Die Auswahl der zu fördernden Teilnehmenden erfolgt grundsätzlich durch Arbeit und Leben Bildungswerk.

Durch die Anmeldung allein besteht kein Anspruch auf finanzielle Förderung bzw. auf ein Stipendium.

Die Teilnahmebedingungen sind jeweils detailliert in der Teilnehmenden-Vereinbarung für „ERASMUS+ Lernaufenthalte in der beruflichen Fort- und Weiterbildung“ formuliert.

3. Kosten

Die Teilnehmenden haben sich selbst ausreichend mit finanziellen Eigenmitteln zu versorgen, um entstehende Kosten für den persönlichen Bedarf während des Aufenthalts im jeweiligen Gastland bestreiten zu können.

4. Dokumentationspflichten

Vor Beginn des Lernaufenthaltes schließen die Teilnehmenden mit Arbeit und Leben Bildungswerk einen Vertrag (vgl. oben Ziffer 2), in dem die Höhe der finanziellen Förderung, die Pflichten der Teilnehmenden, einschließlich der Dokumentationspflichten, detailliert aufgeführt sind.

Bei Nichteinhaltung der Dokumentationspflichten, die als Nachweis für einen erfolgreichen Auslandsaufenthalt zu erfüllen sind, ist Arbeit und Leben Bildungswerk berechtigt, solange einen Teil der individuellen Fördermittel einzubehalten, bis alle Dokumentationspflichten vertragsgemäß erfüllt sind. Auch die Aushändigung des Europasses ist abhängig von der vertragsgemäßen Erfüllung der Dokumentationspflicht. Wenn die Dokumente Arbeit und Leben Bildungswerk nach einem halben Jahr nicht vorliegen, werden die Fördermittel in voller Höhe zurückgefordert.

5. Rücktritt vor Beginn der Maßnahme durch Teilnehmende

Tritt der/die Teilnehmer/in die Maßnahme nach Erhalt der verbindlichen Zusage zur Teilnahme an der gewünschten Maßnahme ohne triftigen Grund nicht an, so hat er/sie Arbeit und Leben Bildungswerk umgehend die bis dahin entstandenen Verwaltungskosten zu erstatten. Der Rücktritt von der Maßnahme hat schriftlich zu erfolgen.

6. Abbruch der Maßnahme verursacht durch Teilnehmende

Sofern ein Teilnehmer/eine Teilnehmerin durch sein/ihr Verhalten das Ziel der Weiterbildungsmaßnahme im Ausland gefährdet, kann er/sie von der weiteren Teilnahme von Arbeit und Leben Bildungswerk ausgeschlossen werden. Die bis dahin entstandenen Kosten muss der/die Teilnehmende selbst tragen.

Dies trifft auch zu, wenn die/der Teilnehmende von sich aus die Maßnahme nach Beginn abbricht, auch in diesem Fall hat die/der Teilnehmende die bis dahin entstandenen Kosten selbst zu tragen.

Der Abbruch der Maßnahme aus wichtigem Grund wie z. B. durch Krankheit hat jeweils schriftlich zu erfolgen und ist durch ärztliches Attest nachzuweisen. Die bis zum Abbruch der Maßnahme angefallenen Kosten, die nicht durch das Stipendium gedeckt sind, hat der/die Teilnehmende selbst zu bezahlen.

7. Absage durch den Veranstalter

Arbeit und Leben Bildungswerk behält sich grundsätzlich vor, Bildungsmaßnahmen auch kurzfristig wegen unvorhergesehener Ereignisse, welche die Durchführung der Veranstaltung unmöglich machen, abzusagen.

8. Ausschluss von der Bildungsmaßnahme vor Ausreise durch Arbeit und Leben Bildungswerk

Arbeit und Leben Bildungswerk behält sich ausdrücklich vor, Teilnehmende bei Vorliegen schwerwiegender Gründe – auch nach Unterzeichnung des Vertrages und/oder bereits erfolgter Teilnahme an der Interkulturellen Vorbereitungsmaßnahme – von der Teilnahme an der weiteren Bildungsmaßnahme auszuschließen bzw. nicht zuzulassen. Sämtliche bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten sind von dem/der Teilnehmenden zu erstatten.

  1. Ausschluss von Teilnehmenden während der Bildungsmaßnahme

Teilnehmende, die vorsätzlich oder grob fahrlässig Gefahren für andere Teilnehmende darstellen oder Schäden verursachen, den ordnungsgemäßen Ablauf des Bildungsprogramms massiv behindern oder gegen gesetzliche Bestimmungen des Gastlandes oder zwischenstaatliche Bestimmungen verstoßen, können durch die Programmleitung entschädigungslos von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden.

  1. Reisedokumente

Für die Beschaffung gültiger Reisedokumente wie z.B. Personalausweise, Reisepässe, Visa etc. ist jede/jeder Teilnehmende selbst verantwortlich.

  1. Haftung

Arbeit und Leben Bildungswerk haftet nur, wenn kein anderer Veranstalter/Vertragspartner zur Haftung verpflichtet ist und Arbeit und Leben Bildungswerk nicht nur als Vermittler auftritt.

Die Haftung von Arbeit und Leben Bildungswerk ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht für Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sowie für die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.

Eine Haftung für fremdes Verschulden gemäß §§ 276, 278 BGB ist ausgeschlossen, soweit keine gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

Arbeit und Leben Bildungswerk haftet grundsätzlich nicht bei Unfall und bei Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl persönlicher Gegenstände der Teilnehmenden.

  1. Widerrufsrecht

Gesetzliches Widerspruchsrecht steht nur Verbrauchern zu, nicht aber Betrieben/Unternehmen. Wenn also die Verträge tatsächlich ausschließlich mit Betrieben/Unternehmen geschlossen werden, dann ist diese Ziffer 11 zu streichen.

Sie haben grundsätzlich das Recht, binnen vierzehn Tagen ab dem Tag des Vertragsschlusses den Vertrag zu widerrufen.

Sofern Sie aber verlangen, dass Dienstleistungen bereits während der Widerrufsfrist beginnen sollen, sind Sie verpflichtet sämtliche Kosten zu erstatten, die bis zu dem Zeitpunkt entstandenen sind, zu dem Arbeit und Leben Bildungswerk von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages schriftlich informiert wird.

  1. Datenschutz

Der/die Teilnehmende ist einverstanden, dass personenbezogene Daten für Zwecke der Abwicklung der Bildungsmaßnahme und für spätere Informationen durch den Bildungsträger Arbeit und Leben Bildungswerk erfasst werden. Sollten Teilnehmende später keine weiteren Informationen von Arbeit und Leben Bildungswerk wünschen, dann kann das jederzeit formlos über office@arbeitundleben-bildungswerk.de mitgeteilt werden.

Arbeit und Leben Bildungswerk verpflichtet sich, keine persönlichen Daten an Dritte weiterzugeben und die erfassten Daten ausschließlich zu Zwecken der Vermittlungsleistung und zum Informationsaustausch mit den jeweiligen Zuwendungsgebern, Kooperations- und Vertragspartnern etc. zu verwenden.

Hamburg, im Juni 2022