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Weiterbildungen:
online, hybrid und in Präsenz

Bildung im Heute für ein zukunftsfähiges Morgen

Unser Schulungsprogramm bietet ein breites Spektrum an Themen rund um die Arbeitswelt. Dazu gehören betriebliche Mitbestimmung, Seminare zum Betriebsverfassungsgesetz, Digitalisierung der Arbeit ebenso wie Kommunikation und Strategie-Entwicklung. Alle Veranstaltungen werden von erfahrenen Referent:innen durchgeführt. Gern führen wir auch Schulungen nach Wunsch durch, z. B. zu Teambildung, Diversity oder Digitalisierung.
Da Gesundheit unser aller wichtigstes Gut ist, finden Präsenzveranstaltungen nur dann statt, wenn es die Situation zulässt. Zu Programmänderungen informieren wir Sie selbstverständlich rechtzeitig.

Aktuelles Seminarangebot

1. Seminare für Betriebsräte (BR)

Das Betriebsverfassungsgesetz I

26. – 28. Juni 2024, Präsenz-Veranstaltung

Seminarinhalte:

Das Einsteigseminar für alle Betriebsräte

Von Anfang an erfolgreiche Interessenvertretung! Dieses Seminar legt die Basis.

Auf neu gewählte Mitglieder des Betriebsrats wartet oft ein bunter Strauß an bisher unbekannten Themen. Was muss man als neues Mitglied des Betriebsrats wissen? Welches Handwerkszeug braucht man für die ersten Schritte im neuen Amt? Welche Rolle hat man als Mitglied des Betriebsrats und welche Erwartungen haben andere?

In diesem Seminar erarbeiten sich neu gewählte Mitglieder des Betriebsrats erstes Wissen und wichtige Rechtsbegriffe. Die Grundlage dafür bildet das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).

Die Teilnehmer:innen befassen sich im Seminar mit den allgemeinen Aufgaben des Betriebsrats. Sie erfahren, welche Beteiligungsrechte der Betriebsrat hat.
Zudem lernen sie, Probleme zu lösen und betriebliche Regelungen einzuführen.
Dieses Seminar vermittelt praktisches Wissen und bildet so eine gute Basis für die tägliche Arbeit im Betriebsrat.

Schwerpunkte des Seminars:

  • Rolle und Funktion des Betriebsrats
  • Allgemeine Aufgaben des Betriebsrats (gemäß § 80 BetrVG)
  • Beschlüsse und Leitung des Betriebsrats
  • Betriebsversammlung
  • Regeln für die Zusammenarbeit von Arbeitgeber und Betriebsrat (gemäß §§ 2 und 74 BetrVG)
  • Stellung der Gewerkschaft im Betrieb

Datum: 26. – 28. Juni 2024
Uhrzeit: 09:00 –  ca. 16:00 Uhr
Ort: Hamburg

 

Schulungsanspruch:

Gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG ist der Besuch dieses Seminars für Betriebsratsmitglieder erforderlich, die das hier vermittelte Wissen zur Erfüllung ihrer anstehenden Aufgaben benötigen und entsprechende Kenntnisse nicht besitzen.

 

Kosten: Die Seminargebühr in Höhe von 1.070,00 € zzgl. der Kosten für Verpflegung zahlt der Arbeitgeber.

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung!

Das Betriebsverfassungsgesetz II

15. – 17. Juli 2024, Präsenz-Veranstaltung

Seminarinhalte:

Beteiligungsrechte bei personellen Einzelmaßnahmen und Kündigung

Kündigung, Versetzung, Einstellung – betriebliche Entscheidungen über einzelne Arbeitsplätze verändern den Arbeitsalltag von Beschäftigten oft in hohem Maße. Bei personellen Einzelmaßnahmen wie bei Einstellungen oder Versetzungen von Beschäftigten muss der Betriebsrat beteiligt werden. Auch bei Kündigungen geht es nicht ohne den Betriebsrat.

Betriebsräte nahezu aller Branchen stehen vor der Herausforderung, dass betriebliche Arbeitsabläufe und -strukturen angepasst werden. Fortschreitende Digitalisierung von Prozessen, Automatisierung von Arbeit oder die Einführung agiler, mobiler bzw. flexibler Arbeitsformen sind heute in fast jedem Betrieb ein Thema. Meist handelt es sich dabei um Betriebsänderungen, die aber häufig nicht oder zu spät als solche erkannt werden.

Im Seminar werden die Formen und Folgen von Betriebsänderungen sowie ihre frühzeitige Erkennung behandelt.

Schwerpunkte des Seminars:

  • Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei personellen Einzelmaßnahmen
  • Vorläufige personelle Maßnahmen
  • Kündigungen
  • Grundzüge der Gesetze KSchG und TzBfG
  • Rechtsprechung im Arbeitsrecht
  • Betriebsänderung, Digitalisierung, Beschäftigungssicherung und Qualifizierung
  • Interessenausgleich und Sozialplan
  • Alternativen zum Abfindungssozialplan

Datum: 15. – 17. Juli 2024
Uhrzeit: 09:00 –  ca. 16:00 Uhr
Ort: Neumünster

Schulungsanspruch:

Gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG ist der Besuch dieses Seminars für Betriebsratsmitglieder erforderlich, die das hier vermittelte Wissen zur Erfüllung ihrer anstehenden Aufgaben benötigen und entsprechende Kenntnisse nicht besitzen.

Kosten: Die Seminargebühr in Höhe von 1.070,00 € zzgl. der Kosten für Verpflegung zahlt der Arbeitgeber.

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung!

 

Das Betriebsverfassungsgesetz III

20. – 22. Mai 2024, Präsenz-Veranstaltung

Seminarinhalte:

Mitbestimmungsrechte in sozialen Angelegenheiten

Das Betriebsverfassungsgesetz regelt unter anderem die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats. Von besonderer Bedeutung ist dabei der § 87 BetrVG: Er ermöglicht es dem Betriebsrat, sich konstruktiv zum Wohle der Kolleg:innen einzusetzen und den Betriebsalltag mitzugestalten.

In den Bereichen der Mitbestimmung kann der Betriebsrat den Abschluss von Betriebsvereinbarungen erreichen, die die Arbeitsbedingungen unmittelbar regeln. Wie Arbeitszeit, Gesundheitsschutz, Homeoffice/Mobiles Arbeiten, Kurzarbeit oder Digitalisierung gestaltet werden können und wie der Weg bis zur Betriebsvereinbarung sicher durchschritten wird, sind Kernthemen des Seminars. Da eine Einigung nicht selbstverständlich ist, wird das Instrument „Einigungsstelle“ vorgestellt und im Rahmen des Seminars erprobt.

Schwerpunkte des Seminars:

  • Initiativrecht und Mitbestimmung
  • Regelungsbereiche des § 87 BetrVG: Arbeitszeiten, Überstunden, Urlaub, Zulagen
  • Mitbestimmung des Betriebsrats bei Homeoffice / Mobilem Arbeiten
  • Betriebsvereinbarung als „innerbetriebliches Gesetz“
  • Erzwingbare und freiwillige Betriebsvereinbarung
  • Analyse bestehender Betriebsvereinbarungen, aktuelle Rechtsprechungen
  • Einigungsstelle als Mittel zum guten Zweck
  • Vorbereitung des Betriebsrats für die Verhandlungen

Datum: 20. – 22. Mai 2024
Uhrzeit: 09:00 –  ca. 16:00 Uhr
Ort: Reinfeld

Schulungsanspruch:

Gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG ist der Besuch dieses Seminars für Betriebsratsmitglieder erforderlich, die das hier vermittelte Wissen zur Erfüllung ihrer anstehenden Aufgaben benötigen und entsprechende Kenntnisse nicht besitzen.

Kosten: Die Seminargebühr in Höhe von 1.070,00 € zzgl. der Kosten für Verpflegung zahlt der Arbeitgeber.

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung!

Das Betriebsverfassungsgesetz IV

Präsenz-Veranstaltung

Seminarinhalte:

Betriebsänderung, Personalabbau, Umstrukturierung

Grundlegende Veränderungen in einem Betrieb bringen häufig wesentliche Nachteile für die Belegschaft mit sich. Die Stilllegung von Betriebszweigen, die Verlegung eines Betriebes oder die Einführung neuer Arbeitsmethoden sind Beispiele für Änderungen, bei denen Sie als Betriebsrat informiert und einbezogen werden müssen.

Die Mitglieder des Betriebsrats vertreten dabei die Anliegen der Arbeitnehmer:innen. Wichtig dafür sind gute Kenntnisse der entsprechenden Paragrafen im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) und im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).

Die Teilnehmer:innen erfahren in diesem Seminar, was der Betriebsrat bei betrieblichen Veränderungen tun kann. Sie diskutieren, wie sich Arbeitsplätze sichern und Beschäftigung fördern und die Veränderungen sozial möglichst gut abfedern lassen. Daneben lernen Teilnehmer:innen, wie sich Betriebsräte passende Informationen beschaffen.

Schwerpunkte des Seminars:

  • Beteiligungsrechte und Möglichkeiten zum Handeln für den Betriebsrat bei Betriebsänderungen
  • Interessenausgleich und Sozialplan (gemäß § 111 ff BetrVG)
  • Betriebsübergang (gemäß § 613a BGB)
  • Wirtschaftliche Unterlagen für den Betriebsrat
  • Gesellschaftsrecht
  • Maßnahmen zur Beschäftigungssicherung und Beschäftigungsförderung

 

Schulungsanspruch:

Gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG ist der Besuch dieses Seminars für Betriebsratsmitglieder erforderlich, die das hier vermittelte Wissen zur Erfüllung ihrer anstehenden Aufgaben benötigen und entsprechende Kenntnisse nicht besitzen.

Kosten: Die Seminargebühr in Höhe von 1.070,00 € zzgl. der Kosten für Verpflegung zahlt der Arbeitgeber.

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung!

Datum: 19. – 21. Juni 2024
Uhrzeit: 09:00 –  ca. 16:00 Uhr
Ort: Hamburg

Zur Anmeldung

Datum: 09. – 11. September 2024
Uhrzeit: 09:00 –  ca. 16:00 Uhr
Ort: Hamburg

Zur Anmeldung

 

2. Seminare für die Schwerbehindertenvertretung (SBV)

Einführung in die SBV Arbeit: Die Schwerbehindertenvertretung in der betrieblichen Praxis

13. – 15. November 2024, Präsenz-Veranstaltung

Seminarinhalte:

Die Schwerbehindertenvertretung hat die Aufgabe, die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in den Betrieb oder in die Dienststelle zu fördern. Sie vertritt ihre Interessen und steht ihnen beratend und helfend zur Seite. In diesem Seminar werden wesentliche Aufgaben, Rechten und Pflichten der Schwerbehindertenvertretung betrachtet, Handlungsmöglichkeiten und Strategien erarbeitet und die wichtigsten Szenarien des Arbeitsalltags im Ehrenamt geübt.

Schwerpunkte des Seminars:

  • Unterstützungs-strukturen und Fördermöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben
  • Überblick Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
  • Antragsverfahren beim Versorgungs-amt
  • Gleichstellungsantrag
  • Besonderer Kündigungsschutz
  • Anhörungsverfahren des Integrationsamts
  • Informations-, Unterrichtungs- und Beteiligungsrechte gegenüber dem Arbeitgeber
  • Die Rolle der SBV im BEM

Datum: 13. – 15. November 2024
Uhrzeit: 09:00 –  ca. 16:00 Uhr
Ort: Altes Stahlwerk| Rendsburger Str. 81, 24537 Neumünster

Referentin:
Dr. Iris Hopf| Beraterin für Schwerbehindertenvertretungen

 

Schulungsanspruch:

Dieses Seminar vermittelt für die Schwerbehindertenvertretung erforderliche Kenntnisse nach 179 Abs. 4 SGB IX.

Kosten: Die Seminargebühr in Höhe von 780,00  € zuzüglich der Kosten für Verpflegung zahlt der Arbeitgeber.

 

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung!

Die Inklusionsvereinbarung – Gesetzlicher Rahmen und praktische Umsetzung im Betrieb

13. September 2024, Kompaktseminar – Präsenz-Veranstaltung |Neumünster

Seminarinhalte:

 

Die Rechte schwerbehinderter Beschäftigter und Bewerber:innen umzusetzen ist gemeinsame Aufgabe von Arbeitgeber:innen, Betriebs- bzw. Personalräten und Schwerbehindertenvertretungen.

Die Inklusionsvereinbarung nach § 166 SGB IX legt Verantwortlichkeiten fest, klärt Rollen und unterstützt den Prozess, Schritt für Schritt ein inklusiveres Arbeitsumfeld zu schaffen.

Sie enthält Regelungen für inklusive Personalplanung, Stellenbesetzung, Aus- und Weiterbildung . Weitere zentrale Themen sind die fähigkeitsgerechte Anpassung von Arbeitsplätzen und Arbeitsbedingungen und die Schaffung von Bewusstsein für die Belange von Beschäftigten mit Schwerbehinderung.

Doch nicht jede Vereinbarung passt für jeden Betrieb. Welche Maßnahmen sind wie bei Ihnen notwendig und wirksam?

Und wie schafft man eine Vereinbarung, die von allen Beteiligten mitgetragen und mit Leben gefüllt wird?

Wie gehen wir sicher dass die Vereinbarung nach Abschluss umgesetzt und weiter entwickelt wird?

Schwerpunkte des Seminars:

  • Rechtliche Rahmenbedingungen der Inklusionsvereinbarung
  • Rechtscharakter der Inklusionsvereinbarung
  • Argumente für die Inklusionsvereinbarung finden
  • Themen und mögliche Inhalte einer Inklusionsvereinbarung
  • Ziele formulieren und Maßnahmen festlegen
  • Beteiligte und Verbündete in der Verhandlung
  • Verhandlungsprozess planen und gestalten
  • Inklusionsvereinbarung umsetzen und weiter entwickeln

 

Schulungsanspruch:

Dieses Seminar vermittelt für die Schwerbehindertenvertretung erforderliche Kenntnisse nach 179 Abs. 4 SGB IX. Der Besuch des Seminars ist für Betriebsräte, die das in diesem Seminar vermittelte Wissen zur Bewältigung ihrer Aufgaben benötigen, nach § 37 Abs. (6) BetrVG erforderlich.

Datum: 13. September 2024
Uhrzeit: 09:00 –  ca. 16:00 Uhr
Ort: Altes Stahlwerk| Rendsburger Str. 81, 24537 Neumünster

Referentin: Dr. Iris Hopf |Beraterin für Schwerbehindertenvertretungen

Kosten: Die Seminargebühr in Höhe von 390,00 € zuzüglich der Kosten für Verpflegung in Höhe von ca. 80 € zahlt der Arbeitgeber.

 

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung!

Schwerbehindertenvertretung und die Rechtsdurchsetzung

Seminar verschoben | ein neuer Termin folgt

Seminarinhalte:

 

Das praxisorientierte Seminar bietet Ihnen umfangreiches Fachwissen und praktische Anwendungen, um Ihre Rechte als Schwerbehindertenvertretung effektiv durchzusetzen. Das Seminar basiert auf konkreten Mustern und Fallbeispielen, so dass Sie das erlernte Wissen direkt in der Praxis anwenden können, wenn es darauf ankommt. Es behandelt wichtige Themen, die Ihnen helfen werden, erfolgreich für Ihre Anliegen einzutreten.

Schwerpunkte des Seminars:

  • Recht auf und Voraussetzungen für die anwaltliche
  • Beratung der SBV
  • Recht auf und Voraussetzungen für die anwaltliche
  • Vertretung der SBV in rechtsförmlichen Verfahren
  • Welche rechtsförmlichen Verfahren gibt es, wozu dienen sie
  • und welche Regeln gelten?
    • Anzeige einer Ordnungswidrigkeit, § 238 SGB IX
    • Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht
    • Sonstige
  • Was muss ich für die Kostenübernahme durch den Arbeitgeber tun?

 

Schulungsanspruch:
Dieses Seminar vermittelt für die Schwerbehindertenvertretung erforderliche Kenntnisse nach 179 Abs. 4 SGB IX.

Referentin: Dr. Babette Tondorf | Arbeitsrechtlerin

Kosten: Die Seminargebühr in Höhe von 390, 00 € zzgl. der Kosten für Unterkunft und Verpflegung in Höhe von ca. 80 € zahlt der Arbeitgeber.

Seminar verschoben | ein neuer Termin folgt

3. Arbeits- und Gesundheitsschutz

BEM I: Betriebliches Eingliederungsmanagement

07. Juni 2024, Kompaktseminar – Präsenz-Veranstaltung

Seminarinhalte:

Für die Einführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements in einem Unternehmen oder Betrieb sind wesentliche Grundlagenkenntnisse und Fähigkeiten bedeutsam.

Schwerpunkte des Seminars:

  • Wie sieht ein erfolgreiches BEM aus?
  • Welche Schritte zur Einführung sind wichtig und müssen geplant werden?
  • Welche Voraussetzungen müssen bedacht werden?
  • Wie kann ein BEM Team gebildet werden, mit SB-Vertretungen, Betriebs- und Personalräten, Integrations- oder Inklusionsbeauftragten usw.?
  • Wie können die Mitarbeitenden in die Einführung einbezogen und mitgenommen werden?
  • Welche Stellen und Einrichtungen können bei Einzelfällen zur Unterstützung hinzugezogen werden?
  • Welche Anlaufstellen können hilfreich sein?

Im Seminar werden Grundlagen vermittelt, um die Einführung eines BEM zu koordinieren und zu steuern. Mit verschiedenen Methoden erlernen die Teilnehmenden wesentliche fachliche und praktische Kenntnisse und Fähigkeiten und es werden erste Impulse für die Durchführung von BEM-Gesprächen gegeben.

Schulungsanspruch:

Gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG ist der Besuch dieses Seminars für Betriebsratsmitglieder erforderlich, die das hier vermittelte Wissen zur Erfüllung ihrer anstehenden Aufgaben benötigen und entsprechende Kenntnisse nicht besitzen. Für Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung vermittelt das Seminar erforderliche Kenntnisse nach § 179 Abs. 4 SGB IX.

Datum: 07. Juni 2024
Uhrzeit: 09:00 –  ca. 16:00 Uhr
Ort: Hamburg

Referentininen:
Beate Burfeind |Disability-Managerin
Martina Magdalinski |Fachkoordinatorin für Beratung und Inklusion

Kosten: Die Seminargebühr in Höhe von 400,00 € zuzüglich der Kosten für Verpflegung in Höhe von ca. 80,00 € zahlt der Arbeitgeber.

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung!

 

Fallmanagement im BEM

27. – 28. Mai 2024, Präsenz-Veranstaltung

Seminarinhalte:

Innerhalb eines Arbeitslebens ist es wahrscheinlich, dass ein Mitarbeitender länger als 6 Wochen oder wiederholt erkrankt. Bei Beschäftigten, die länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt krankgeschrieben waren, ist der Arbeitgeber gemäß § 167 Abs. 2 des Sozialgesetzbuches (IX. Buch) verpflichtet, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten. Dieses ist unabhängig von der Größe des Betriebes und der Art bzw. Ursache der Erkrankung.

In dem Seminar erhalten Sie einen Überblick über Voraussetzungen, Ziele und rechtliche Aspekte im BEM. Sie erhalten ein Muster einer Dienst- bzw. Betriebsvereinbarung mit allen Formularen und Briefen. Sie lernen das BEM als Managementprozess kennen und können diesen in Ihrer Organisation einführen oder den vorhandenen Prozess verbessern und an die Rechtsprechung anpassen. So ist das Seminar auch zum BEM-Checkup geeignet.

Professionelle Kommunikation und Rollenklarheit ist die Basis des erfolgreichen Fallmanagements im BEM. Ein besonderes Thema die Öffnung des BEM gegenüber psychischen Erkrankungen.

Gemeinsam erarbeiten und erkunden wir anhand von Fallbeispielen die Bedeutung von Kommunikation und Kooperation.

 

 

Schwerpunkte des Seminars:

  • Rechtliche Grundlagen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement gemäß § 167 SGB IX
  • Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte von Personalrat und Schwerbehindertenvertretung
  • BEM-Prozess und Situationsanalyse
  • Der BEM-Managementprozesse: Briefe und Formulare
  • Unterscheidung BEM und Krankenrückkehrgespräch
  • Arbeitsrechtliche Auswirkungen: Krankheits- und Kündigungsprävention statt personenbedingter Kündigung
  • Fallmanagement
  • Umgang mit psychischen Störungen im BEM – Anforderungen an den zwischenmenschlichen Kontakt und die Organisation des BEM, Gesprächsführung im BEM
  • Rollen von Betriebs- und Personalräten und der SBV im BEM

 

Schulungsanspruch:

Gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG ist der Besuch dieses Seminars für Betriebsratsmitglieder erforderlich, die das hier vermittelte Wissen zur Erfüllung ihrer anstehenden Aufgaben benötigen und entsprechende Kenntnisse nicht besitzen. Für Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung vermittelt das Seminar erforderliche Kenntnisse nach § 179 Abs. 4 SGB IX.

Datum: 27. – 28. Mai 2024
Uhrzeit: 09:00 –  ca. 16:00 Uhr
Ort: Hamburg

Referentin: Barbara Lux

Kosten: Die Seminargebühr in Höhe von 620,00  € ink. Verpflegung zahlt der Arbeitgeber.

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung!

4. Datenschutz und Digitalisierung

5. Organisation und Kommunikation

Öffentlichkeit und Berichtserstattung

15. – 17. Mai 2024, Präsenz-Veranstaltung

Seminarinhalte:

So informieren Sie als Gremium Kollegen und Öffentlichkeit

Die beteiligungsorientierte Öffentlichkeitsarbeit stellt ein wirkungsvolles betriebspolitisches Instrument dar. Denn eine Interessenvertretung wird umso erfolgreicher sein, wenn die Belegschaft geschlossen hinter ihr steht. Erfahrene Gremien organisieren daher ihre Öffentlichkeitsarbeit und interne Interaktion ähnlich wie politische Kampagnen.

In diesem Seminar lernen Sie Ihre Kolleginnen und Kollegen über Pläne, Projekte und Erfolge auf dem Laufenden zu halten. Durch die vermittelten Grundlagen für erfolgreiche und zielgerichtete Öffentlichkeitsarbeit sowie praktische Tipps und kreative Ideen schaffen Sie es, die Belegschaft für Eure Arbeit zu begeistern.

Schwerpunkte des Seminars:

  • Wozu braucht eine Interessenvertretung Öffentlichkeitsarbeit?
  • Rechtsgrundlagen für die Öffentlichkeitsarbeit, Rechte und Pflichten
  • Welche Kommunikationskanäle eignen sich für die BR-Arbeit?
  • Wie werden Kontakte aufgebaut und gepflegt?
  • Welche „nichteigenen“ Medien können genutzt werden?
  • Berichtswesen, klare Themenauswahl
  • Betriebs-, Teil- und Abteilungsversammlung organisieren
  • Rechtliche Rahmenbedingungen und Kosten der Öffentlichkeitsarbeit

 

Schulungsanspruch:

Gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG ist der Besuch dieses Seminars für Betriebsratsmitglieder erforderlich, die das hier vermittelte Wissen zur Erfüllung ihrer anstehenden Aufgaben benötigen und entsprechende Kenntnisse nicht besitzen. Für Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung vermittelt das Seminar erforderliche Kenntnisse nach § 179 Abs. 4 SGB IX.

Datum: 15. – 17. Mai 2024
Uhrzeit: 09:00 –  ca. 16:00 Uhr
Ort: Reinfeld

Referentin:

Kosten: Die Seminargebühr in Höhe von 950,00 € zuzüglich der Kosten für Verpflegung zahlt der Arbeitgeber.

 

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6. Weiterführende Schulungen für Interessenvertretungen

Stark und kompetent. Frauenpower im Betriebsrat. Für Frauen, die mehr bewegen wollen

15. – 16. April 2024, Präsenz-Veranstaltung

Seminarinhalte:

Frauen wollen Verantwortung übernehmen und gestalten, auch in der Interessenvertretung der Mitarbeitenden. Innere Stärke, Gelassenheit und Durchsetzungsfähigkeit sind gefragt. Es stellt sich die Frage nach dem eigenen Potenzial und wie Stärken und Ressourcen gezielt weiterentwickelt werden können.

Im Betriebsrat verhandeln Frauen mit Führungskräften und handeln selbstverantwortlich im BR-Team. Die Sprache spielt dabei eine wichtige Rolle. Souveränität bedeutet auch, in herausfordernden Situationen “Führung” zu übernehmen. Der Status ändert sich gegenüber Leitungskräften, da nun auf Augenhöhe kommuniziert wird. Doch wie kann die eigene Durchsetzungskraft gesteigert werden?

Mit diesem Seminar entwickeln Sie als Betriebsrätin die nötige Portion Selbstbewusstsein und Durchsetzungskraft für Ihre Ziele. Profitieren Sie vom offenen Austausch unter BR-Kolleginnen.

 

Schwerpunkte des Seminars:

Standortbestimmung und Kompetenzbilanz

  • Persönliche Standortbestimmung – Ich bin… ich kann … ich tue …
  • Innere Widersprüche in Stärken verwandeln – emotionale Turbulenzen verstehen und aktiv nutzen

Kommunikation und Selbstfürsorge

  • Überzeugungsstark mit klarer Kommunikation – Kommunikationstechniken und Umgang mit unfairen Angriffen
  • Professionell Grenzen setzen und dabei die Beziehungsebene im Blick behalten – „nein“ sagen lohnt sich

Macht kommt von machen

  • Gestaltungsmacht und Konfliktkompetenz – Strategien und Strukturen für mehr Verantwortungsübernahme in der Leitung von Gremien und Ausschüssen
  • Statuswechsel auf Augenhöhe

Diversity und Offenheit für Vielfalt

  • Vereinbarkeit von Betriebsrats-, Erwerbs- und Care-Arbeit – Gleichstellungsstrukturen im Betriebsrat als Impulsgeber für kleine nächste Schritte zu einer Diversitätskultur

Datum: 15. – 16. April 2024
Uhrzeit: 09:00 –  ca. 16:00 Uhr
Ort: Hamburg

Referentin: Barbara Lux |LuxConsulting Unternehmens- und Bildungsberatung

Kosten: Die Seminargebühr in Höhe von 520,00 € ink. Verpflegung zahlt der Arbeitgeber.

 

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung!