Inklusion
Teilhabe in der Arbeitswelt
Inklusion
Wir schulen Betriebsräte, Personalräte, Mitarbeitervertretungen, Schwerbehindertenvertretungen sowie Betriebe rund um die Themen Inklusion und Teilhabe in Betrieben, Schwerbehindertenrecht (SGB IX) sowie Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM).
Schulungs- und Seminarinhalte:
- Wahl der Schwerbehindertenvertretung
- Grundschulungen für Schwerbehindertenvertretungen
- Inklusionsvereinbarung
- Gefährdungsbeurteilung
- Betriebliches Eingliederungsmanagement
Lebensnah und praxisbezogen
Informationsveranstaltungen und Seminare
Es gibt viele Wege, die Situation betroffener Kolleg*innen zu verbessern – gerade für Interessenvertretungen. Sie können dazu beitragen, dass Inklusion in ihrem Unternehmen einen positiven Stellenwert erhält und Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung geschaffen und erhalten werden.
Wir informieren Interessenvertretungen und Unternehmen zu allen Fragen rund um die Schwerbehindertenpolitik und berufliche Teilhabe im Betrieb.
BEM – Betriebliches Eingliederungsmanagement
Unabhängig von Größe und Art der Branche – nach § 167, Abs. 2, Sozialgesetzbuch IX – sind alle Arbeitgeber*innen verpflichtet, das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) einzuführen.
BEM zählt zur Fürsorgepflicht von Arbeitgeber*innen gegenüber erkrankten Mitarbeitenden. Es ist nicht nur für behinderte und schwerbehinderte Menschen verpflichtend, sondern auch für alle Beschäftigten, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind.
Arbeitsplätze erhalten
Ziel des BEM ist, zu klären, wie die Arbeitsunfähigkeit überwunden und mit welchen Hilfen und Leistungen einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt werden kann. Dabei geht es darum, den Arbeitsplatz zu erhalten und Fähigkeiten der erkrankten Beschäftigten sinnvoll zu nutzen.