Die Inklusionsvereinbarung - Gesetzlicher Rahmen und praktische Umsetzung im Betrieb

Nach dem § 166 im Sozialgesetzbuch 9 (SGB IX) ist ein Arbeitgeber verpflichtet, eine Inklusionsvereinbarung abzuschließen. Die Inklusionsvereinbarung soll die Beschäftigungssituation von Menschen mit Behinderungen im Betrieb oder der Dienststelle unterstützen und verbessern. Konkrete Ziele und Maßnahmen zur Inklusion sollen geplant, vereinbart, umgesetzt und ausgewertet werden. Erfahrungsmäßig geht die Initiative häufig von der Schwerbehindertenvertretung aus, die gemeinsam mit dem Betriebsrat und dem Inklusionsbeauftragten eine Inklusionsvereinbarung aushandelt. Im gegenseitigen Einvernehmen sind betriebsnahe und realistische Absprachen zu treffen, die konkret zu einer Verbesserung der Beschäftigungssituation von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Behinderungen beitragen. Diese innerbetrieblichen Vereinbarungen sind Maßnahmen der Personalplanung, der Arbeitsplatzgestaltung, der Gestaltung des Arbeitsumfelds über die Arbeits-planung bis hin zu den Arbeitszeitregelungen.           

Inhalte:

  • Welche Regelungen können dazu beitragen, die Beschäftigungssituation im Betrieb von Menschen mit Behinderungen zu verbessern?
  • Welche Vereinbarungen können durch eine Inklusionsvereinbarung abgestimmt werden?
  • Welche Punkte sollten in der Vereinbarung mit aufgenommen werden und mit welchen Fragestellungen beginnt man am besten?
  • Wer ist an der Initiierung und Umsetzung der Vereinbarung beteiligt?
  • Welche weiteren Möglichkeiten gibt es, wenn die Vereinbarung und eine praktische Umsetzung stockt?

 

Hinweis:
Bitte bringen Sie – sofern vorhanden – bereits existierende oder in Arbeit befindliche Inklusions-vereinbarungen zum Seminar mit.

Teilnehmerkreis:
Vertrauenspersonen und ihre Stellvertretungen, Inklusionsbeauftragte bzw. Beauftragte der Arbeitgebenden für die Inklusionsvereinbarung, Betriebsräte

 

Kosten: Die Seminargebühr in Höhe von 390 € zuzüglich der Kosten für Verpflegung zahlt der Arbeitgeber.

 

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung!

Termine

Datum: 3.11.2023 Hamburg
Uhrzeit: 09:00 – ca. 16:00 Uhr
Ort: Hamburg

Referentinnen:
Beate Burfeind| Disability-Managerin
Martina Magdalinski| Fachkoordinatorin für Beratung und Inklusion

Zur Anmeldung

Datum: 23.02.2024 Neumünster
Uhrzeit: 09:00 – ca. 16:00 Uhr
Ort: Altes Stahlwerk| Rendsburger Str. 81, 24537 Neumünster

Referentin: Dr. Iris Hopf |Beraterin für Schwerbehindertenvertretungen

 

Zur Anmeldung

Datum: 5.04.2024 Hamburg
Uhrzeit: 09:00 – ca. 16:00 Uhr
Ort: Hamburg

Referentinnen:
Beate Burfeind| Disability-Managerin
Martina Magdalinski| Fachkoordinatorin für Beratung und Inklusion

Zur Anmeldung

Datum: 13.09.2024 Neumünster
Uhrzeit: 09:00 – ca. 16:00 Uhr
Ort: Altes Stahlwerk| Rendsburger Str. 81, 24537 Neumünster

Referentin: Dr. Iris Hopf |Beraterin für Schwerbehindertenvertretungen

 

Zur Anmeldung